Amt Gransee und Gemeinden

Ruhender Verkehr, Verwarngeld

Ruhender Verkehr, Verwarngeld

Verwarngelder werden durch Polizeidienstkräfte oder die Mitarbeiter der Abteilung Ordnung/Kita/Schulen mündlich mittels Quittung  oder schriftlich mit einer Firstsetzung ausgesprochen. Gegen eine Verwarngeldes kann kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Nach dem Fristablauf oder einer fristgemäßen EInzahlung, ist das Verwarngeldverfahren beendet. Alle Angaben der Betroffenen können als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden.

Nach einem unbezahlten Fristablauf und  Prüfung aller Angaben, kann eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren  erfolgen.

  • Die Höhe von Verwarngeldern liegt unter 40 Euro.
  • Für Verwarngeld-Verstöße werden keine Punkte in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eingetragen.
  • Vor Erlass eines Bußgeldbescheides erhalten Betroffene eine Anhörung. Eine Geldbuße in einem Bußgeldbescheid wird höher sein, als  der ursprüngliche Verwarngeldbetrag, da weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) hinzu kommen.

Kontakt

Ordnung/Gewerbe

Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102

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