Amt Gransee und Gemeinden

Baugenehmigung

Baugenehmigung

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
  • die Erschließung nicht gesichert ist.

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

  • Bauantrag
  • Bauvorlagen

ca. 4 Monate

Für Bauvorhaben, für die nach den §§ 56 bis 60 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) eine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht besteht, sind die entsprechenden Bauvorlagen (Antragsformulare) bei der zuständigen Untere Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Oberhavel, Fachdienst Technische Bauaufsicht, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg – einzureichen.  

Die Formulare für die Bauvorlagen können im Internet unter www.oberhavel.de heruntergeladen und bearbeitet werden.

Kontakt

Planung/Städtebau

Christian Tutsch
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-611
Fax 03306 751-102

Nachricht schreiben